Ihre Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI im Kreis Pinneberg
Die Pflegeberatungen können in deutscher oder polnischer Sprache abgehalten werden.

Die Pflegeberatungstante
Kompetente Pflegeberatung mit Herz und Weitblick
Pflegebedürftigkeit stellt den Alltag oft von heute auf morgen auf dem Kopf. In diesen Momenten ist es gut, jemanden an der Seite zu haben, der nicht nur die Theorie kennt, sondern die Praxis lebt und liebt.
Durch meine langjährige Erfahrung als Pflegedienstleitung und Fachkraft im stationären, ambulanten und teilstationären Bereich kenne ich alle Facetten des Pflegesystems. Mein Ziel ist es, dass Sie und ihre Angehörigen von diesem Wissen profitieren.
Ich berate Sie kompetent, persönlich und vertrauensvoll, damit sie die Sicherheit zurück gewinnen, die Sie für Ihren weiteren Weg brauchen.
Meine Leistungen

Pflegeberatung §37.3 SGB XI
und Pflegeberatung ohne Pflegegrad
Ich führe die gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsbesuche bei Pflegegeldbezug kompetent für Sie durch.
Bei bestehenden Pflegegrad 1 ist die jährliche Beratung nach §37.3 SGB XI für Sie kostenlos.
Bei bestehenden Pflegegrad 2-5 sind die Beratungen nach §37.3 SGB XI für Sie zwei mal im Jahr kostenlos.
Pflegeberatung ohne Pflegegrad:
Erstgespräch vor Ort ,dauer ca. 1 Std.
Es beinhaltet:
Kennenlernen, Ermittlung von Unterstützung und Pflegebedarf + Hilfsmittel, Überprüfung ob sie Pflegegrad geeignet sind.
Kosten siehe Leistungen / Preise

Antragservice
Ich unterstütze Sie fachkundig beim Ausfüllen von Anträgen. Z.B Erstantrag auf Pflegegrad, Höherstufung, Hilfsmittel und vieles mehr.....
Es beinhaltet:
Gemeinsames Ausfüllen der Unterlagen für den Medizinischen Dienst (MD)
Vorbereitung auf dem Medizinischen Dienst Besuch, Tipps zum Pflegetagebuch.
Kosten siehe Leistungen / Preise

Widerspruchunterstützung
Falls Ihr Bescheid nicht Ihren Erwartungen entspricht, unterstütze ich Sie dabei, einen stichhaltigen Widerspruch zu verfassen, der alle formalen Vorgaben erfüllt und Ihrer Situation lückenlos darlegt.
Es beinhaltet:
Analyse des Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD), ausführliches Gespräch mit Kunden und Angehörigen. Auswertung der Arztberichte, Formulierung der Begründung.
Kosten siehe Leistungen / Preise

Begutachtungshilfe
Ich begleite Sie persönlich beim Termin mit dem Medizinischen Dienst (MD), um eine faire Einstufung sicherzustellen.
Damit Sie sich nicht allein gelassen fühlen, stehe ich Ihnen als erfahrene Fachkraft exklusiv zur Seite. Ich blockiere für diesen entscheidenden Tag ein großzugiges Zeitfenster (2-3 Stunden) nur für Sie. So stelle ich sicher, das wir vor Ort ohne Zeitdruck alle pflegerelevanten Deteils fachgerecht einbringen und der Gutachter ein realistisches Bild Ihres Allttags erhält.
Aufgrund des hohen zeitlichen Aufwands (2-3 Stunden) und der exklusiven Bereitstellung meiner Arbeitskraft für diesen Tag berechne ich diese Leistung mit einem Pauschalpreis
Kosten siehe Leistungen/ Preise

Angehörigenschulung
Ich vermittle Ihnen praktisches Wissen und gebe Tipps direkt auf Ihren Pflegealltag zugeschnitten.
Bei einer Schulung für Pflegende Angehörige nach §45 SGB XI übernimmt die Kosten vollständig die Pflegekasse des Pflegebedürftigen.

Leistungen / Preise
Bei Pflegegrad 1 ist die jährliche Beratung für Sie kostenlos. Abgerechnet wird durch die Pflegekasse.
Bei bestehenden Pflegegrad 2-5 sind die Beratungen für Sie zwei mal im Jahr kostenlos. Abgerechnet wird durch die Pflegekasse.
Erstgespräch vor Ort ohne Pflegegrad 77,35€ inkl.Fahrkosten und MwSt.
Antragservice vor Ort ohne Pflegegrad 95,20€ inkl.Fahrtkosten und MwSt.
Antragservice vor Ort für eine Pflegegrad Erhöhung bei bestehenden Pflegegrad 77,35€ inkl.Fahrtkosten und MwSt.
Widerspruch schreiben bei abgelehnten Pflegegrad 119€ inkl.Fahrtkosten, und MwSt.
Unterstützung bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst vor Ort, Preis nach Absprache und Aufwand.

Warum finden die Beratungen statt?
Wer die Pflege und Betreuung durch Angehörigen und nicht Angehörigen in der häuslichen Umgebung selbst sicherstellt und dafür Pflegegeld bezieht, ist verpflichtet, nach §37.3 SGB XI (Pflegeversicherung) einen Beratungsbesuch von einer zugelassenen Stelle in Anspruch zu nehmen.
Wird der Beratungsbesuch nicht regelmäßig in Anspruch genommen, hat die Pflegekasse das Recht, dass Pflegegeld zu kürzen oder zu streichen.

Gut zu Wissen,
Wussten SIe dass Sie bei einem bestehenden Pflegegrad 1, dass Anrecht auf eine kostenlose Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI haben...??!!
Eine Pflicht zur regelmäßigen Beratung ( zwei mal im Jahr ) besteht erst ab Pflegegrad 2.
Wenn Sie einen bestehenden Pflegegrad haben,rechne ich direkt über die Pflegekasse ab- für Sie entstehen also keine Kosten.
Sollen Sie sich noch im Antragsprozess befinden oder (noch) keinen Pflegegrad haben, informiere ich Sie vorab transparent über die Konditionen für Privatpersonen.
Die Kosten für Antragservice, Begutachtungshilfe sowie Widerspruchunterstützung sind Selbstzahler Leistungen.
